Allgemeine Geschäftsbedingungen AW-Yachting – Andreas Weidner
1.Tätigkeit des Maklers
a) Der Makler ist mit dem Nachweis von Kaufinteressenten und mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. Er wird damit sowohl als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler tätig.
b) Der Makler ist berechtigt, auch für den Käufer gegen Entgeld tätig zu werden.
2.Vertragsdauer
a) Es wird keine Vertragsdauer festgelegt. Der Vertrag endet automatisch, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag zu kündigen.
c) Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform.
3.Courtage
a) Maßgeblich für die Courtage ist der Gesamtkaufpreis.
b) Die Courtage in Höhe von 4,5% des Kaufpreises ist mit Abschluss des durch AW-Yachting Andreas Weidner vermittelten Kaufvertrages fällig.
c) Eine Minderung des Kaufpreises oder eine nachträgliche Wandlung des Kaufvertrages berühren die Courtage des Maklers nicht.
d) Soweit der Makler während der Vertragsdauer seine Leistung erbracht hat, der Erfolg der Maklertätigkeit jedoch erst nach Beendigung des Maklervertrags eintritt, ist dies ohne Auswirkung auf die Courtage des Maklers.
e) Die Courtage versteht sich ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Diese beträgt zur Zeit 19% und wird auf die Courtage aufgeschlagen.
4.Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber überlässt dem Makler unverzüglich die erforderlichen Unterlagen (z.B. Eigentumsnachweise, Pläne, etc.) und alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzukommenden Umstände, welche die Durchführung der Maklertätigkeit berühren,(z.B. Änderungen der Verkaufskonditionen, Aufgabe der Verkaufsabsicht).
b) Dem Auftraggeber obliegt es, vor Abschluss eines von ihm in Aussicht genommenen Vertrages beim Makler rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluß nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Makler nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler vom Zustandekommen eines Kaufvertrages unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm nach Aufforderung eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufvertrag auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist. Für Kaufverträge, die später als ein Jahr nach Ende des Maklervertrages zustande kommen, gilt dies nur, wenn der Makler ein berechtigtes Interesse geltend macht.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und besonders die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben.
e) Der Auftraggeber darf seine Yacht weiterhin selbst anbieten und verkaufen, jedoch nicht zu einem niedrigeren Preis.
5.Pflichten des Maklers
a) Der Makler nimmt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Er ist verpflichtet,
alle in Erfahrunggebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.
b) Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter, für
deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben
vorVertragsabschluß selbst zu überprüfen.
6.Haftung
a) Wird die Yacht dem Makler übergeben (z.B. zum Zwecke einer Probefahrt), so haftet er für den Untergang und die Verschlechterung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b) Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für von ihm vorgenommene Bewertungen des Verkaufsobjektes oder dessen Veräußerbarkeiten.
c) Der Makler haftet nicht für falsche Angaben des Auftraggebers.
7.Rechte des Maklers
a) Der Makler darf das Objekt – auch mit Dritten – nach Terminabsprache besichtigen.
b) Mit der Zustimmung des Auftraggebers, ist es dem Makler erlaubt, Probefahrten mit Interessenten durchzuführen, wenn der Auftraggeber nicht anwesend ist.
8.Erfüllungsort / Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz des Maklers.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist Buchhholz in der Nordheide.